FAQs zur Doppik
Allgemeine Fragen zur Doppik
Was ist Doppik?
Die Doppik ist ein Rechnungswesen, das im Wesentlichen der doppelten Buchführung entspricht. Jeder Geschäftsfall löst in der Buchhaltung Veränderungen auf mindestens zwei Konten aus (Zugang bzw. Abgang). Die zugrundeliegenden Vorschriften folgen allerdings nicht dem Handelsgesetzbuch für Kaufleute sondern einem eigenem Regelwerk; in der EKHN ist dies die „Kirchliche Haushaltsordnung“.
Warum heißt Doppik "Doppik"?
Der Begriff „Doppik“ steht für Doppelte Buchführung in Konten. Er beschreibt ein auf der doppelten Buchführung basierendes Rechnungswesen und wird in der Regel ebenfalls im Kontext der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Kommunen) verwendet.
Warum stellt die EKHN auf die Doppik um?
Mit der Doppik möchte die EKHN ein Rechnungs- und Informationssystem verwenden, welches Menschen aus möglichst vielen Organisationen, Verwaltungen und Unternehmen nachvollziehen können – weil sie es entweder bereits gelernt haben oder es sich leichter über Fachliteratur oder Fortbildungskurse aneignen können.
Die EKHN möchte mit der Doppik Transparenz über sämtliche Ressourcen herstellen, die ihr für die Aufgabenbewältigung zur Verfügung stehen und die sie für künftiges kirchliches Handeln erhalten bzw. dauerhaft aufbringen muss.
Die EKHN zieht damit mit anderen Gliedkirchen, den Gesundheits- und Altenhilfeeinrichtungen der Diakonie sowie mit zahlreichen ihrer Vertragspartner wie Kommunen, Ländern und Unternehmen gleich.
Warum muss die Kirche ein Rechnungswesen aus der Wirtschaft übernehmen?
Auch die Kirche muss ein umfassendes Bild über ihre finanzielle Lage besitzen. Die EKHN ist als Organisation keine Insel, sondern bewältigt ihre kirchlichen Aufgaben im Einklang mit anderen Akteuren wie Ländern und Kommunen, sozialen Organisationen und Unternehmen. Insbesondere wenn langfristige vertragliche Vereinbarungen die Zusammenarbeit regeln, ist es hilfreich, wenn die zugrunde gelegten Zahlen und Begriffe einem einheitlichen Verständnis entsprechen und nicht unterschiedlich interpretiert werden.
Die EKHN ist kein Unternehmen, das Gewinne erzielen soll. Aber sie ist ein großer Arbeitgeber für mehr als 20.000 Beschäftigte in der Region, denen sie ebenso eine Zukunftsperspektive bieten möchte wie ihren 1,6 Mio. Mitgliedern. Die EKHN muss deshalb eine Gesamtkostendeckung anstreben und wirtschaftlich handeln, um nicht die Ressourcen für morgen heute bereits aufzubrauchen.
Doppik in Kirchengemeinden
Welche Bereiche – außer der eigentlichen Finanzbuchhaltung – werden sich in den Gemeinden durch die Doppik verändern?
In den Kirchengemeinden wird es neue Formulare und Arbeitsprozesse für die Bearbeitung der Rechnungen geben. Dies gilt auch für die Hand- und Kollektenkassen.
Ein anderes Beispiel: Schon bisher stand in der Haushaltsordnung für Kirchengemeinden die grundsätzliche Verpflichtung zur Bildung einer Substanzerhaltungsrücklage in Höhe der erforderlichen Eigenmittel. Die Doppik wird nun den Substanzverlust der Gebäude und der Sachanlagen deutlicher aufzeigen. Der jährliche Ausweis des Abschreibungsaufwands verdeutlicht stärker als bisher die Notwendigkeit einer langfristigen Haushaltsvorsorge und erfordert genaue Überlegungen für den Haushaltsausgleich.
Führt die Doppik dazu, dass Gemeinden sich zukünftig ihr Gemeindehaus nicht mehr leisten können?
Die Doppik als Rechnungswesen hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Nutzung von Gemeindehäusern. Allerdings zeigt sie auf, ob sich die Gemeinde ihr Gemeindehaus in dieser Größe mit unveränderter Nutzung auf Dauer leisten kann. Der jährliche Substanzverlust des Gebäudewertes geht nun in den Haushalt der Kirchengemeinde als Aufwand ein, den es langfristig auszugleichen gilt.
Stichwort „Zuweisung an Gemeinden“: Führt die Doppik zu einer Reduzierung der Zuweisung?
Der neue Stil im Rechnungswesen beeinflusst in keiner Weise die Verteilung der Kirchensteuereinnahmen. Die Kriterien, nach denen Kirchengemeinden und Dekanate in der EKHN ihre Zuweisungen aus dem Kirchensteueraufkommen erhalten, sind in der Zuweisungsverordnung geregelt. Die genaue Höhe der Bemessungssätze legt die Kirchensynode einmal jährlich mit dem Haushaltsgesetz für die Gesamtkirche fest. Diese Sätze sind von der Art des Rechnungswesens unabhängig. Ob mittel- bis langfristig die Verteilung der Kirchensteuereinnahmen Änderungen unterworfen wird, weil neue Erkenntnisse aus der transparenteren Vermögensdarstellung gesammelt werden konnten, kann heute noch nicht beantwortet werden.
Erleichtert die Doppik die Arbeit oder verursacht sie Mehrarbeit?
Die Einführung der kirchlichen Doppik in der EKHN ist weit mehr als eine Softwareumstellung. Sie fordert nicht nur die Gewöhnung an andere Buchungsprozesse und EDV-Programme, sondern verändert tiefgreifend die Arbeitsprozesse der Buchhaltung und Verwaltung:
· Vor allem die Finanzbuchhaltung muss sich im Aufbau und Ablauf neu organisieren.
· In den Kirchengemeinden und Dekanaten entfällt die elektronische Vorerfassung. Stattdessen kommen Buchungsaufkleber oder -blätter zum Einsatz. Die zentrale Erfassung verlagert sich in die Regionalverwaltung.
· Damit steigt das Buchungsaufkommen in den Regionalverwaltungen. Mittel- und langfristig werden aber weitere Entwicklungsstufen die Arbeit automatisieren:
· Vorbereitet wird das Einlesen von Formularen. Rechnungen und andere Unterlagen
· können dann eingescannt und digital erfasst an die Verwaltung übermittelt
In jedem Fall werden die Buchungsarbeiten systematischer, besser verständlich, transparenter.
Projektumsetzung
Wann und wo wird die Doppik zukünftig umgesetzt?
Die Kirchensynode der EKHN hat im November 2011 die Einführung der Doppik in allen Kirchengemeinden, Dekanaten, Kirchen- und Regionalverwaltungsverbänden sowie der Gesamtkirche beschlossen. Die kirchliche Doppik wird immer zum Stichtag 1. Januar in kompletten Kassengemeinschaften eingeführt – also in einer Regionalverwaltung samt den ihr angeschlossenen Kirchengemeinden, Verbänden, Dekanaten und Einrichtungen.
· 2015 startete die Pilotphase mit der Regionalverwaltung Starkenburg-West, der Regionalverwaltung Wiesbaden-Rheingau-Taunus und der Gesamtkirchenkasse der EKHN.
· Am 1. Januar 2018 haben die Regionalverwaltungen Nassau-Nord und Oberhessen auf die Doppik umgestellt.
· Zum 1. Januar 2019 werden die Regionalverwaltungen Oberursel, Rheinhessen und Wetterau die Umstellung starten.
· In der nächsten Phase ist dann der Umstieg des Regionalverbands Frankfurt sowie der Regionalverwaltungen Starkenburg-Ost und Rhein-Lahn-Westerwald projektiert.
Wer beantwortet weitere Fragen?
Das Doppik-Team, es ist erreichbar unter: doppik@ekhn-kv.de